Die Bezeichnung für Lebensmittel „Ohne Gentechnik“, sowie die Kennzeichnung von Lebensmitteln bei deren Herstellung auf die „Anwendung gentechnischer Verfahren“ verzichtet wurde, werden im EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz geregelt. Tragen Lebensmittel eine dieser Kennzeichnungen, ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im gesamten Herstellungsprozess verboten – bei Milch speziell steht hier die Fütterung im Mittelpunkt. Die Prüfung hinsichtlich dieser Kriterien erfolgt nach dem VLOG-Standard.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.ohnegentechnik.org