Seit März 2016 ist der Name Heumilch g.t.S. als garantiert traditionelle Spezialität im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geschützt. Dieser Schutz der Heumilch g.t.S. umfasst die unverarbeitete Rohmilch. Somit dürfen diese Erzeugnisse unter der Bezeichnung "Heumilch" nur mehr vermarketet werden, wenn die festgelegten Kriterien der Spezifikation erfüllt sind und sich der Erzeuger einem Kontrollsystem einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle unterstellt.
Die milchZert GmbH hat Anfang 2017 nach erfolgreicher Akkreditierung die Zulassung von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft erhalten und ist somit berechtigt, Kontrollen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 durchzuführen. Diese werden -wenn möglich- in Kombination mit anderen Audits, wie QM-Milch oder "ohne Gentechnik (VLOG-Standard) durchgeführt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.lfl.bayern.de/iem/herkunftsbezeichnungen/159399/index.php