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QM-Milch e.V. erinnert: Übergangsfrist zur neuen QM-Futtermittelvereinbarung endet

Der QM-Milch e.V. erinnert an das Ende der Übergangsfrist zur neuen QM-Futtermittelvereinbarung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für 95 % der deutschen Milchviehhalter über den QM-Standard die überarbeitete QM-Futtermittelvereinbarung. Wichtige Bestimmungen des Informationsaustauschs in Ereignisfällen sind von hoher Relevanz für Futtermittelhersteller und -händler und treten nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten am 01. Juli 2024 in Kraft und damit auch das verbesserte Kontroll- und Warnsystem in Ereignisfällen.
Ziel der Änderungen und Aktualisierungen ist, die Sicherheit und Qualität von Futtermitteln im QM-Milch-System weiter zu verbessern. Besonders bei der Futtermittelbestellung kommt auch den Landwirten eine aktive Rolle zu. Voraussichtlich gibt es dazu auch in der nächsten Überarbeitung des QM-Milch-Standards ein Kriterium, in dem das Vorgehen auf Landwirt-Seite abgesichert wird.

 

Bestellung von Futtermitteln für Milchkühe

Durch das Futtermittelunternehmen ist beim Bestellvorgang des Landwirts zu klären, ob es sich beim Empfänger um einen QM-Milch-Systemteilnehmer handelt. Einzel- oder Mischfuttermittel für den landwirtschaftlichen Betrieb werden schriftlich unter Nennung folgender Aspekte bestellt: Tierart/Tierkategorie, Futtermittelart/-bezeichnung und Einhaltung QM-Milch Kriterien erforderlich. Alternativ zur schriftlichen Futtermittelbestellung des Landwirtes liegt für die hinsichtlich der QM-Milch-Produktion relevanten Futtermittel eine schriftliche Vereinbarung mit dem Lieferanten vor, dass nur Futtermittel geliefert werden, die für das QM-Milch-System geeignet sind. Im Rahmen der schriftlichen Bestellung, bzw. der schriftlichen Vereinbarung, holt das Futtermittelunternehmen sich das Einverständnis des Landwirts zur Weitergabe der VVVO-Nummer im Rahmen des Ereignis- und Krisenmanagements ein.

 

Aktionsgrenzwert und Höchstgehalt für Aflatoxin B1 in Einzel- und Mischfuttermitteln

Es gibt jetzt einen Aktionsgrenzwert und einen Höchstgehalt für Aflatoxin:

  1. QM-Milch Aktionsgrenzwert von 1 ppb: Bei Überschreiten von 1 ppb informiert der Futtermittelhersteller / -händler QM-Milch. QM-Milch informiert die Molkereien. Nach Absprachen untereinander kann es auf Initiative von QM-Milch dazu kommen, dass Landwirte informiert werden sollen. Dies erfolgt dann über den Futtermittellieferanten.
  2. QM-Milch Höchstgehalt von 2,5 ppb: Bei Überschreiten von 2,5 ppb Aflatoxin muss der Futtermittelhersteller / Händler QM-Milch, seinen Systemgeber (QS/GMP) und den Landwirt informieren. Das ausgelieferte Futter muss zurückgenommen werden.

 

Meldewesen im Ereignisfall – Durchführung des Kontroll- und Warnsystems

Im Ereignisfall gibt der QM-Milch e.V. die Meldung der Systemgeber bzw. des Futtermittelherstellers/ -händlers elektronisch so schnell wie möglich an die betroffenen Molkereien (Unternehmen mit Verarbeitungsstandorten im Umkreis von etwa 200 Kilometer zur Gemeinde der mit belasteter Ware belieferten Betriebe) weiter.

Mitarbeiter in Zertifizierungsstelle (m/w/d)

Die milchZert GmbH ist ein eigenständiges Tochterunternehmen des Milchprüfring Bayern e.V. mit Unternehmenssitz in Wolnzach. Hauptaufgabe stellen in erster Linie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zertifizierungen in der Agrarwirtschaft dar. Schwerpunkt dabei sind die Milchwirtschaft und die landwirtschaftliche Ur-Produktion. Die milchZert GmbH verfügt über fachlich kompetente Auditoren und Mitarbeiter, die alle Aufträge und Anliegen zuverlässig, schnell und effizient bearbeiten. 

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Mitarbeiter in Zertifizierungsstelle (m/w/d)

 

Sie suchen eine interessante und abwechslungsreiche Stelle mit Zukunft? Sie haben Lust auf eine Veränderung, sind gerne Teil eines starken Teams und eines sicheren Arbeitsplatzes, dann sind Sie bei uns genau richtig!

Die milchZert GmbH mit akkreditierter Zertifizierungsstelle nach DIN EN ISO 17065 ist ein wachsendes Tochterunternehmen des Milchprüfring Bayern e.V.. Wir bieten in erster Linie Zertifizierungen in der Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt in der Milchproduktion an, wie z.B. gemäß QM-Milch- oder VLOG-Standard ("gentechnikfreie Fütterung").

Aktuelle Themen wie Tierwohl, Haltungsformen und Nachhaltigkeit in der Milcherzeugung gehören mit zu unserem Tätigkeitfeld.

Werde Teil unserer milchZert Familie!

Ihr Aufgabengebiet umfasst:

  • Betreuung und Abwicklung von Zertifizierungsprozesse
  • Ansprechpartner für Landwirte und Molkereien und unser Auditorenteam
  • Pflege der Datenbanken
  • Mitarbeit im Qualitätsmanagement
  • Mitwirkung bei Schulungen und Durchführung von Begleitaudits

Wir erwarten von Ihnen:

  • Landwirtschaftsmeister/-Techniker oder abgeschlossenes Hochschul-/ Fachhochschulstudium in diesem Bereich
  • sicheres Auftreten, Freude am Umgang mit Menschen und soziale Kompetenz
  • strategisches Denken, selbstständige Arbeitsweise, Organisationstalent
  • Kenntnisse hinsichtlich Zertifizierungsverfahren und Qualitätsmanagement sind von Vorteil
  • sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office-Programmen, Datenbankenerfahrung ist wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich

Wir bieten Ihnen:

  • individuelle Einarbeitung und Schulungen
  • abwechslungsreiche Tätigkeit
  • einen modernen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten in einem jungen Team mit flachen Hierarchien
  • Bezahlung und soziale Leistungen nach unserem Tarifvertrag (32 Tage Jahresurlaub, betriebliche Altersvorsorge u.v.m.)

 

Kontakt
Bewerben Sie sich bequem einfach online über den "Jetzt bewerben" - Button. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, auf Bewerbungen per Post und E-Mail zu verzichten. Sie erhalten nach Bewerbungseingang eine Bestätigung. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei Fragen steht Ihnen Marie Janson, Tel. 08442-9599247 zur Verfügung.

stv. Zertifizierungsstellenleitung (m/w/d)

 

Die milchZert GmbH ist ein eigenständiges Tochterunternehmen des Milchprüfring Bayern e.V. mit Unternehmenssitz in Wolnzach. Hauptaufgaben stellen in erster Linie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Zertifizierungen in der Agrarwirtschaft dar. Schwerpunkt dabei sind die Milchwirtschaft und die landwirtschaftliche Ur-Produktion. Die milchZert GmbH verfügt über fachlich kompetente Auditoren und Mitarbeiter, die alle Aufträge und Anliegen zuverlässig, schnell und effizient bearbeiten. 

 

 

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

stv. Zertifizierungsstellenleitung (m/w/d)

 

Ihr Aufgabengebiet umfasst:

  • Ansprechpartner für unsere Kunden und unser Auditorenteam
  • Betreuung unserer angebotenen Programme
  • Unterstützung der Geschäftsleitung
  • Mitarbeit im Qualitätsmanagement
  • Mitwirkung bei Schulungen und Durchführung von Begleitaudits
  • Nach entsprechender Einarbeitung besteht die Möglichkeit zur Übernahme der Zertifizierungsstellenleitung

Wir erwarten von Ihnen:

  • Landwirtschaftsmeister/-Techniker oder abgeschlossenes Hochschul-/ Fachhochschulstudium in diesem Bereich
  • schnelle Auffassungsgabe und Erkennen von Zusammenhängen
  • sicheres Auftreten, Freude am Umgang mit Menschen und soziale Kompetenz
  • strategisches Denken, selbstständige Arbeitsweise, Organisationstalent
  • Kenntnisse hinsichtlich Zertifizierungsverfahren und Qualitätsmanagement
  • sehr gute Kenntnisse im Umgang mit Microsoft Office-Programmen, Datenbankenerfahrung ist wünschenswert aber nicht zwingend erforderlich

Wir bieten Ihnen:

  • individuelle Einarbeitung und Schulungen
  • abwechslungsreiche Tätigkeit
  • einen modernen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten in einem jungen Team mit flachen Hierarchien
  • Bezahlung und soziale Leistungen nach unserem Tarifvertrag (32 Tage Jahresurlaub, betriebliche Altersvorsorge u.v.m.)

 

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Bei Fragen steht Ihnen Marie Janson, Tel. 08442-9599247 zur Verfügung.

 

Staatliches Antibiotikamonitoring

Die Teilnehmer an den Haltungsform-anerkannten Programmen, wie Tierschutzlabel, DLG-Milchviehprogramm und den Zusatzmodulen des QM-Milch e.V.s, haben sich schon damit befasst: Ihre Teilnahme an den Monitoringprogrammen rund um Antibiotikagabe und Schlachtbefunden. Selbst der QM-Milch Standard 2020.2 empfiehlt bereits eine freiwillige Teilnahme über die Monitoringprogramme der QS GmbH (derzeit in Prüfung).

Die Unsicherheit, um nicht zu sagen "das Chaos", nahm zum Jahreswechsel zu, als das staatliche Antibiotikamonitoring in aller Munde war. Seit 1.1.2023 ist dieses nämlich auch für Rinderhalter verpflichtend. Die Meldung erfolgt durch die Tierärzte in das staatliche System HIT. Durch die Verwirrung, die damit eben auch hinsichtlich der durch uns zertifizierten Programme auftraten, zu minimieren, informieren wir Sie über eine neu eingerichtete Homepage des LGL (Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit). Dort finden Sie die aktuellsten Informationen rund um das staatliche Monitoring. Bitte beachten Sie, dass wir die Inhalte der genannten Homepage nicht verantworten und wir Sie lediglich darüber informieren, dass über das staatliche Monitoring die Monitorings der Programme nicht automatisch abgedeckt sind.

Über die Möglichkeit einer Anerkennung informieren wir Sie nach Klärung mit den jeweiligen Standardgebern wieder hier.

Revisionen zum Jahreswechsel

Das Jahr 2023 bringt auch in einigen Standards und Programmen „Neues“ mit sich.

Die ersten Revisionen wurden schon veröffentlicht. So sind die Revisionen des VLOG-Standard (ab 1.1.2023 die Version 23.01) hier abrufbar. Für die schnelle Übersicht empfiehlt sich ein Blick in die Rubrik „Revisionsdokumente und –informationen“. Der VLOG e.V. als verantwortlicher Systemgeber hat erfreulicherweise angekündigt, dass diese Version vermutlich etwas länger Bestand haben wird, als in den letzten Jahren.

Auch der QM-Milch-Standard unterzieht sich zum Jahreswechsel einer Revision. Es wurde inhaltlich hauptsächlich dem aktuellen Stand angepasst (Rohmilchmonitoring hinsichtlich RohmilchGütV und der Nährstoffvergleich weicht der Düngebedarfsermittlung gemäß neuer Dünge VO 2020). Für Gesprächsstoff sorgte jedoch die Einführung der Möglichkeit drei bestehende Kriterien mit K.O. zu bewerten:

  • Kriterium 1.10: Es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden: Ziel ist hier ein Tier-Liegeplatz-Verhältnis von 1:1.

Damit ist die Möglichkeit der Vergabe eines Bonuspunkts gestrichen und die mögliche maximale Punktzahl im Audit sinkt von 81 auf 80 Punkte (Mindestpunktzahl: 61 Punkte).

  • Kriterium 1.18: Das Veröden der Hornanlagen bei Kälbern unter sechs Wochen muss unter Schmerzmittelgabe (und Sedierung) erfolgen und wurde somit angeglichen an die Cross-Compliance-Anforderungen.
  • Kriterium 3.4.6: Nach dem Melken wird die Milch in eine saubere Milchkammer befördert. Diese wird gereinigt und ist leicht zu desinfizieren; es sind ausreichende Einrichtungen zur Ableitung von Abwässern vorhanden.

Warten Sie bitte nicht mit der Sanierung Ihrer Milchkammer, bis der Putz (sprichwörtlich) von der Wand bröckelt. Zwingend erforderlich ist die zweckmäßige Ausstattung mit Fliesen und Spezialbeschichtungen. Hygienemängel, die nicht unter den Begriff „Tagesschmutz“ zu fassen sind, führen zum K.O.

Zur Nachbesserung im Falle einer oder mehrerer K.O.-Bewertungen bleiben maximal 4 Wochen Zeit. Die Abstellung der Mängel wird in der Regel vor Ort überprüft.

Des Weiteren wird die Teilnahme an den QS-Monitoringprogrammen (Antibiotikaeinsatz und Schlachtbefunde) empfohlen. Die verpflichtende Einführung ist vorgesehen und wird – mit einem Vorlauf von mind. 12 Monaten – den teilnehmenden Betrieben angekündigt. Die Anforderungen sind in den entsprechenden QS-Leitfäden festgelegt und beschrieben.

 

In den nächsten Wochen werden Sie hier häppchenweise auch über die Änderungen der anderen, von uns begleiteten Programme informiert.

Statusbericht zu QM+ und Zertifizierung

Marie Janson (Geschäftsführerin milchZert GmbH) und Wolfgang Scholz (VMB-Vorsitzender) beantworten Ihre Fragen rund um die Entwicklungen in Sachen Haltungsform sowie Zertifizierungen auf den Betrieben.

 

Termin: 4. März 2022, 09:30 - 11:30 Uhr

 

Die Veranstaltung findet online statt und ist kostenlos.

 

Anmeldung per E-Mail: vmb.muenchen@milcherzeugerverband-bayern.de

Mehr Informationen finden Sie hier.

Marie Janson übernimmt Geschäftsführung

Im Oktober wurde der anstehende Wechsel in der Geschäftsführung der milchZert GmbH vollzogen. Die Nachfolgerin des langjährigen Geschäftsführers Dr. Christian Baumgartner kommt aus den eigenen Reihen.

Marie Janson, bisherige Leiterin der Zertifizierungsstelle, wurde am 29.10.2021 als neue Geschäftsführerin ins Handelsregister eingetragen; gleichzeitig schied Baumgartner als Geschäftsführer aus. Baumgartner, seit Gründung der milchZert GmbH im Jahr 2015 alleiniger Geschäftsführer, beendet seine Tätigkeit beim Milchprüfring zum 31.12., was der Vorstand des mpr, als Gesellschafter der milchZert GmbH, bereits im Sommer zum Anlass nahm, die Nachfolge der Tochter neu zu regeln. Neben der neuen Aufgabe wird Janson auch weiterhin die Leitung der Zertifizierungsstelle innehaben.

Marie Janson kam 2017 als Mitarbeiterin im Bereich Koordination der Audits auf den landwirtschaftlichen Betrieben zum Milchprüfring Bayern e.V. Zum 1. August 2019 wechselte sie zur milchZert GmbH, um die Leitung der Zertifizierungsstelle von Stephan Czech zu übernehmen.

QM-Milch kompakt zusammengefasst

QM-Milch steht für „Qualitätsmanagement Milch“, ein Programm, welches unter zertifizierten Bedingungen die Qualität der Milcherzeugung auf dem milchwirtschaftlichen Betrieb fördert. Der bundeseinheitliche Standard QM-Milch hat Qualitätskriterien für die Milcherzeugung aufgestellt, die auf Erzeugerseite durch Zertifizierungsstellen wie uns abgeprüft werden – und unterstützt so das positive Image von Milch und Milchprodukten.
Seit dem 1. Januar 2020 gilt der neue "QM-Milch-Standard 2020“, der den QM-Milch-Standard 2.0 ablöste.

 

Broschüre: Der QM-Milch-Standard 2020

Auf der Homepage der milchZert finden Sie eine Broschüre zum QM-Milch-Standard 2020. Neben einem kurzen Überblick über das Programm QM-Milch sind die wichtigsten Änderungen kompakt zusammenfasst. Auch können Sie dort die Broschüre herunterladen.

Corona-Pandemie: Verlängerung der Karenzzeit bei QM-Milch

Bisher wurde bezüglich der Auditdurchführung beim QM-Milch-Standard vom Systemgeber auf die Regelungen innerhalb des QM-Milch-Standards 2020, insbesondere auf die Nutzung der Karenzzeit, hingewiesen. Dort heißt es, dass Folgeaudittermine bis drei Monate nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit (= Karenzzeit) festgelegt werden können (vgl. QM-Milch-Standard 2020: „7. Vergabe von Zertifikaten“).

Als Reaktion auf die Entwicklung der Pandemie hat der Standardgeber QM-Milch e.V. nun entschieden, dass ab sofort und bis auf Weiteres die im QM-Milch-Standard 2020 zugrunde gelegte Karenzzeit um zwei Monate auf insgesamt fünf Monate nach Ablauf der Zertifikatslaufzeit verlängert wird. Eine schriftliche Antragstellung des Milcherzeugers muss dafür nicht vorliegen.

Sonderkontrollen haben auch aktuell aufgrund ihrer Dringlichkeit eine hohe Priorität und werden von uns weiterhin zeitnah durchgeführt.

Die Entwicklung wird seitens des QM-Milch e.V. weiterverfolgt, so dass die getroffene Sonderregelung ggf. neu bewertet und angepasst werden muss.

Weitere Informationen hierzu sind auf den Seiten des Verbandes der Milcherzeuger Bayern e.V. zu finden, der als QM-Milch-Regionalstelle diesbezüglich in Bayern Ansprechpartner ist: https://www.milcherzeugerverband-bayern.de/news/

 

 

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der Audits von unseren Auditoren zum Eigenschutz sowie zum Schutz von Betriebsleiter und Mitarbeiter der Milchviehbetriebe entsprechende als wirksam anerkannte Hygienemaßnahmen ergriffen werden, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Bitte beachten Sie dazu auch unsere aktuelle Meldung zu Außendiensttätigkeiten in Zeiten des Corona-Virus COVID-19.

Außendiensttätigkeiten in Zeiten des Corona-Virus COVID-19

Die Situation bezüglich der „Corona-Pandemie“ ist ernst und es werden zum Teil weitreichende Vorsorgemaßnahmen getroffen, um die Ausbreitung so gut wie möglich zu verzögern.

Neben der Absage zahlreicher Veranstaltungen, der Schließung von Kitas, Schulen und anderer öffentlichen Einrichtungen wird dringend empfohlen, alle sozialen Kontakte so weit möglich zu vermeiden. Auf jeden Fall müssen die bekannten Hygienemaßnahmen befolgt werden um eine Virusübertragung und damit eine mögliche Infektionskette zu verhindern.

An die milchZert GmbH wird häufig die Frage gestellt, ob in dieser Situation nicht unsere Außendiensttätigkeit eingestellt werden sollte. Wir bewerten ständig die Lage neu und sehen aktuell fachlich keinen Vorteil, wenn wir unsere Arbeit einstellen würden, im Gegenteil. Unsere Außendienstmitarbeiter sind geschult, was die Vermeidung von Tierseuchen angeht. Sie kennen alle Maßnahmen auch bezüglich des Corona-Virus, um Risiken zu vermeiden. Es gibt bis dato keinen Erkrankungsfall unter milchZert-Mitarbeitern und unsere Mitarbeiter haben strikte Anweisung beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und insbesondere zuhause zu bleiben und keine Außenkontakte mehr zu haben.

Die milchZert GmbH hat als Teil der Lebensmittelwirtschaft auch in Krisenzeiten für sichere Lebensmittel zu sorgen und damit auch zur Versorgungssicherheit der Bevölkerung beizutragen, wie auch alle Milcherzeuger und Molkereien und deren Mitarbeiter. Wir nehmen diese Verantwortung mit professionellem Know-how wahr und bitten Sie, uns dabei zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich (baumgartner@milchzert.de).

Dr. Christian Baumgartner – Geschäftsführer

Korrektes Veröden der Hornanlagen bei Kälbern

Bei der QM-Milch Begehung wird auch die korrekte Verödung der Hornanlagen abgeprüft. Der genaue Wortlaut im QM-Prüfbericht dazu lautet: Enthornen bei Kälbern unter sechs Wochen (Verödung der Hornanlage) erfolgt mittels Einsatz schmerzreduzierter Maßnahmen. Die CC-Richtlinie schreibt vor, dass die Enthornung bei Kälbern bis zu einem Alter von sechs Wochen unter Einsatz von Schmerzmitteln und eine Sedativa (Beruhigung) zu erfolgen hat, um alle Möglichkeiten zur Minderung von Schmerzen und Leiden auszuschöpfen. Die entsprechenden Tierarzneimittel müssen gemäß Behandlungsanweisung des Tierarztes angewendet und deren Anwendung dokumentiert werden. Erfolgt die Verödung der Hornanlagen bei Kälbern über sechs Wochen, muss der Tierarzt eine Betäubung durchführen.

Weitere Informationen sowie eine Bildergalerie mit genauer Beschreibung der Verödung finden Sie auf unser Milchpur-Plattform.

Aufruf - Milchviehbetriebe gesucht

Kreuzkräuter - ein Problem auch für Milchviehbetriebe

Das Wasserkreuzkraut ist in Bayern weit verbreitet und auf Grund seiner biologischen Eigenschaften insbesondere auf ökologisch bewirtschafteten Flächen nur schwer zu bekämpfen. Während Rinder die Aufnahme der Pflanzen auf der Weide meiden, können die Tiere die Pflanzenbestandteile in Heu oder Silage nicht aussortieren. Problematische Inhaltsstoffe sind sogenannten Pyrrolizidinalkaloide, die vorrangig die Leber schädigen, aber auch als möglicherweise erbgutverändernd und krebserzeugend eingestuft werden.

Obwohl man davon ausgeht, dass bei gutem Management keine Kreuzkräuter ins Milchviehfutter gelangen, wurden bei zwei europäischen Untersuchungen von Konsummilch aus dem Handel in 6 % der Proben Pyrrolizidinalkaloide in sehr geringen Konzentrationen nachgewiesen. Unbekannt ist dabei, ob diese Befunde auf einzelne Betriebe zurückzuführen sind oder viele Betriebe eine unterschwellige Belastung aufweisen, die möglicherweise auch auf andere Pflanzen als Kreuzkräuter zurückzuführen sein könnte.

Dieser Frage soll im Rahmen des groß angelegten Projektes „PA-SAFE-FEED“ nachgegangen werden, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert wird. Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und anderer Formen nachhaltiger Landwirtschaft.

Hierzu werden in Bayern und Schleswig-Holstein Milchviehbetriebe mit Dauergrünland gesucht, die bereit sind ihre Milch und ggf. Futterproben auf PA-Rückstände untersuchen zu lassen. Ziel ist, konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe einzubeziehen und sowohl bei Weidehaltung als auch während der Winterfütterung zu beproben.

In weiteren Projektteilen werden unter kontrollierten Bedingungen die Auswirkungen auf die Tiergesundheit geprüft, da es keine zuverlässigen Daten zu unkritischen Dosierungen gibt. Dabei sind am Max Rubner-Institut auf der Versuchsstation Schädtbek (Schleswig-Holstein) auch Versuche an kleinen Wiederkäuern geplant, da diese im Vergleich zu Rindern weniger empfindlich sind und z.B. Schafe die Pflanzen weniger stark meiden. Entsprechende Studien an Rindern finden in Braunschweig auf der Versuchsstation des Friedrich Löffler-Instituts statt. Ein möglicher Transfer von Pyrrolizidinalkaloiden aus dem Futtermittel in die Milch bzw. ins Fleisch soll vom Lehrstuhl für Lebensmittelsicherheit der Ludwig-Maximilians-Universität München untersucht werden.

An dem Projekt sind als Forschungseinrichtungen neben der Ludwig-Maximilian-Universität München das Max-Rubner-Institut in Kiel und Kulmbach, das Friedrich-Löffler-Institut in Braunschweig sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin beteiligt. Unterstützt wird das Projekt aus der Praxis vom Milchprüfring Bayern e.V. sowie der Milcherzeugervereinigung Schleswig-Holstein e.V., dem Bioland-Verband in Schleswig-Holstein und der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

 

Ansprechpartner:

Florian Kaltner, Lehrstuhl für Lebensmittelsicherheit, LMU München, Tel. 089-2180-78524, florian.kaltner@lmu.de

Dr. Christoph Gottschalk, Lehrstuhl für Lebensmittelsicherheit, LMU München, Tel. 089-2180-78526, christoph.gottschalk@lmu.de

QM-Milch - Neuer Standard ab 1. Januar 2020

Der neue "QM-Milch-Standard 2020" wird zum 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Der derzeit noch angewandte Standard 2.0 wird ohne jeglichen Übergangszeitraum zu Beginn des kommenden Jahres vom bereits genannten "QM-Milch-Standard 2020" abgelöst.

 

Für Sie kompakt zusammengefasst – die wichtigsten Änderungen im Überblick:
 

1. Mehr Kriterien:

  • Ermittlung des Trächtigkeitsstatus
  • keine haltungsbedingten Mängel/Technopathien
  • effiziente antibiotikareduzierte Behandlung (zur Eutergesundheit)
  • Lagerung von Arzneimittel
  • Ordentliches Erscheinungsbild des Betriebes
  • Erhöhung der Kriterien auf 69 (bisher 64)

 

2. Verteilung der Punkte:

  • Die maximal erreichbare Punktzahl liegt bei 81 (bisher 72).
  • Die Mindestpunktzahl liegt zukünftig bei 61 (bisher 54).
  • Für die Mindestpunktzahl müssen zukünftig 75 Prozent der möglichen Punkte erreicht werden (bisher 72 Prozent).

 

3. Fokusbereiche und Prüfintervalle:

  • Zukünftig gibt es auch noch drei sogenannte Fokusbereiche: Tierschutz, Milchhygiene und betriebliches Umfeld.
  • Innerhalb der Fokusbereiche muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden:
    - Tierschutz: 11-13
    - Milchhygiene: 12-14
    - Betriebliches Umfeld: 8-10
  • Bei Nichterreichen der Mindestpunktzahl in einem der drei Bereiche: Verkürzung des Prüfintervall auf 18 Monate.
  • Bei Erreichen der Mindestpunktzahl: Prüfintervall bei drei Jahren bzw. 36 Monaten (wie bisher).

 

4. K.O.- Kriterien und Nachkontrollen:

  • Wenn ein K.O.-Kriterium beim regulären Audit nicht erfüllt wird, findet die Nachkontrolle innerhalb von einem Monat statt (bisher zwei Monate).
  • Wenn ein K.O.-Kriterium oder die Mindestpunktzahl bei der Nachkontrolle nicht erreicht werden, ist die QM-Milch nicht bestanden und der Zertifikatsentzug erfolgt.
  • Ist die Mindestpunktzahl beim regulären Audit nicht erreicht, findet die Nachkontrolle innerhalb von einem Monat statt.
  • Wird die Mindestpunktzahl bei der Nachkontrolle nicht erreicht, findet eine 2. Nachkontrolle innerhalb von einem weiteren Monat statt.
  • Wird die Mindestpunktzahl bei der 2. Nachkontrolle nicht erreicht, ist die QM-Milch nicht bestanden und der Zertifikatsentzug erfolgt.

 

Weitere Hinweise:

  • Kriterium 1.10: "es ist ausreichend Liegeraum für die Kühe vorhanden" - Die Nichterfüllung ist weiterhin kein K.O.-Kriterium! Keine Überbelegung wird mit 2 Punkten honoriert, maximal 10 Prozent Überbelegung wird akzeptiert und mit 1 Punkt honoriert.
     
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Futtermittel endet am 31.12.2019 mit Inkrafttreten des QM-Milch Standards 2020. d.h., dass nur noch Futtermittel von Futtermittelunternehmen, die an einem zertifizierten Qualitätssystem teilgenommen haben, an QM-Milch Betriebe geliefert werden darf.

    Den Bundeseinheitlichen Standard zur Milcherzeugung 2020 und das QM-Milch Handbuch für Milcherzeuger 2020 finden Sie unter folgendem Link zum Download.

 

© QM-Milch

Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung sinkt

Antibiotikaresistenzen sind in der Human- und Veterinärmedizin ein schwerwiegendes, weltweites Problem. Um der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen im Bereich der Tierhaltung entgegen zu wirken, wurde in Deutschland im Jahr 2014 mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für Masttiere eingeführt. Mit der 16. AMG-Novelle wurde dieses Konzept nun vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft evaluiert. Die Zahlen umfassen den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2014 bis einschließlich 2017.


Zentrale Ergebnisse sind:

  • Die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei allen sechs Nutzungsarten sank im untersuchten Zeitraum von 298 Tonnen auf 204 Tonnen, sie reduzierte sich damit um 31,6 Prozent.
  • Die stärkste Reduktion wurde bei Schweinen erreicht: Mastferkel minus 46 Prozent (von 87,5 t auf 47,2 t); Mastschweine minus 43 Prozent (von 115 t auf 65,2 t).
  • Mastputen minus 4 Prozent (von 38,1 t auf 36,7 t); Masthühner minus 1 Prozent (von 29,7 t auf 29,5 t); Mastkälber minus 4 Prozent (von 26 t auf 25 t).
  • Bei Mastrindern betrug die errechnete Reduktion minus 76 Prozent. Die absolut eingesetzten Mengen waren mit 1,7 t am Anfang und 0,4 t am Ende des Beobachtungszeitraums insgesamt sehr gering.
  • Reserveantibiotika wurden bei Schweinen und Rindern in geringem Umfang eingesetzt (jeweils weniger als 10 Prozent der jeweiligen Verbrauchsmenge). Bei Masthühnern und Mastputen mit einem Anteil von rund 40 Prozent der jeweiligen Verbrauchsmenge.

Deutlich geringer, so geht es aus dem Bericht hervor, sind die Verbrauchsmengen von Antibiotika bei Masthühnern und Mastputen zurückgegangen. Auch der Umfang des Einsatzes so genannter Reserveantibiotika, also Antibiotika, die in erster Linie der Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten beim Menschen dienen, ist zu hoch bei diesen Nutzungsarten. Sie beträgt fast 40 Prozent des Gesamtverbrauchs.

 

© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln
tierischen Ursprungs
" veröffentlicht, die nach Auffassung des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) zu einigen Herausforderungen für die produzierende Wirtschaft aber auch für die Verbraucher führen werden.

Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des BLL und für die Wirtschaft auch Mitglied in der DLMBK erklärt:"Vegane und vegetarische Produkte liegen im Trend, und die wachsende Zahl derer, die kein oder selten Fleisch essen, möchten auch auf eine gewisse Vielfalt zurückgreifen. Wichtig ist aber, dass keiner durch die Bezeichnungen irregeführt wird. Deshalb stand die Frage im Raum, ob die gängige Praxis, solche 'Ersatzprodukte' auch analog zu den vertrauten Fleisch- und Wurstwaren, denen sie nachgebildet sind, zu bezeichnen, hilfreich oder verwirrend ist und ob solche Bezeichnungen nicht dem 'Original' vorbehalten sein sollten. Letztendlich hat die Kommission in Form eines abgestuften Kennzeichnungskonzepts in Abhängigkeit von der Ähnlichkeit zwischen Fleischerzeugnissen und deren Analogen einen Kompromiss gefunden - ein Teil der Bezeichnungen ist tabu, ein Teil kann beibehalten werden, während andere eine Umschreibung tragen müssen."

Konkret sieht der Leitsatz vor, dass Bezeichnungen, die in Anlehnung an spezielle gewachsene Fleischteilstücke wie "Schinken" erfolgen, künftig nicht mehr verwendet werden sollen,dass Bezeichnungen in Anlehnung an geschnittene Fleischstücke wie beispielsweise "Schnitzel" sowie an Lebensmittel aus zerkleinertem Fleisch wie "Frikadellen" verwendet werden können, dass Bezeichnungen für Kategorien von Wurstwaren, z. B. "Streichwurst" oder "Bratwurst" weiterhin üblich sind, dass Bezeichnungen für spezifische Wurstwaren wie "Lyoner", "Salami", "Leberwurst" wiederum zukünftig nicht mehr verwendet werden sollten und wenn, dann nur in beschreibender Form wie "Typ Salami" oder "nach Art Salami".

Wichtig ist bei der Beurteilung, dass bei den so bezeichneten Produkten laut Leitsätzen eine weitgehende oder zumindest hinreichende sensorische Ähnlichkeit zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs besteht, insbesondere in Aussehen, Geruch, Geschmack und Konsistenz. Dr. Stähle betont: "Die Abstufungen sind bewusst gewählt, aber dennoch wird schon beim Lesen klar, dass die Unterscheidungen nicht auf Anhieb deutlich sind, weshalb das Konzept erklärungsbedürftig ist und hier noch viel Informationsarbeit betrieben werden muss. Zum einen für die sehr heterogene Anbieterseite und die Hersteller, die wissen müssen, wie sie bestimmte Produkte künftig leitsatzkonform bezeichnen, zum anderen aber auch für die Kunden, die demnächst das "vegetarische Sojaerzeugnis nach Lyoner Art" kaufen."

Die "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" geben ausschließlich Hinweise zur Kennzeichnung für Lebensmittel, die in ihrer Beschaffenheit und Sensorik solchen mit tierischen Zutaten ähnlich sind und enthalten keine neuen Anforderungen an die Zusammensetzung veganer oder vegetarischer Lebensmittel. Für die Definition "vegetarisch" und "vegan" gibt es bereits seit April 2016 auf Grundlage eines Beschlusses der damaligen Verbraucherschutz-ministerkonferenz einheitliche und klare Kriterien, die nicht nur den Lebensmittelherstellern Rechtssicherheit bieten, sondern vor allem für Verbraucher eine gute und verlässliche Grundlage zur Orientierung sind.
Diese maßgeblichen Begriffsbestimmung sind unverändert in die neuen Leitsätze eingegangen, die von allen Interessierten auf der Website der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission
(www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de) eingesehen werden können.

 

© Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.

 

QS-Leitfaden: Das sind die Änderungen zum neuen Jahr

Die QS GmbH führt zum 01.01.2019 die jährliche Revision des QS-Leitfadens für Rinderhalter durch. Hierdurch ändert sich für die teilnehmenden Landwirte im Wesentlichen nur ein wichtiger Punkt. 

Anpassung der Bewertung für das Kriterium "[2.1.2] Die Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle":

Die Bewertung stellt kein K.O.-Kriterium mehr dar. Nach wie vor müssen aber Eigenkontrollen vor dem Erstaudit und danach mindestens einmal je Kalenderjahr dokumentiert werden.

Bei Nichtvorliegen erfolgt eine Abwertung bzw. ein schlechteres Gesamtergebnis und damit eine Änderung des Kontrollrhythmus (QS-Status).

Die Eigenkontrolle kann auf www.qualifood.de durchgeführt werden.

GVO-freie Fütterung – Neuer Standard ab 01.01.2019

Zum 01.01.2019 werden sich im VLOG-Standard für die GVO-freie Fütterung Änderungen ergeben. Betroffen sind hierbei vor allem „risikobehaftete Futtermittel“. So zählt ab Anfang 2019 Mais (getrocknete Maiskörner) nicht mehr zu den „risikobehafteten Futtermitteln“, wenn dieser in definierten Ländern (Vorgabe VLOG) angebaut wurde. Der Mais darf auch in einer Trocknungsanlage bearbeitet worden sein. Eine entsprechende aussagekräftige Bestätigung (dass keine Vermischung mit GVO-veränderten Futtermitteln stattgefunden hat) muss aber vorliegen.

Ebenso haben sich die KO-Anforderungen geändert - dazu gekommen sind hier der „Umgang mit nicht-konformen Futtermitteln und Tieren“, der Punkt „Rückverfolgbarkeit“ sowie die „Trennung der Warenströme“. Nicht mehr zu den KO-Kriterien zählt der Punkt „Tierbestandsübersicht“.

Die Einstufungskriterien für die landwirtschaftlichen Betriebe in die Risikoklasse 0 sind im Wesentlichen gleichgeblieben. Um in die geringste Risikoklasse 0 eingestuft zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nur nicht austauschbare (klar einer anderen Tierart zugeordneten) kennzeichnungspflichtige Futtermittel dürfen sich am Standort befinden, d.h. dass sich z.B. kennzeichnungspflichtiges Futtermittel am Betrieb befinden darf, wenn es klar einer anderen Tierart, z.B. Hühner zugeordnet ist.
  • Anlagen und Fütterungseinrichtungen mit Kontakt zu kennzeichnungspflichtigen Futtermittel sind komplett getrennt zur VLOG-Betriebseinheit.
  • Es findet kein Wechsel der Futtermittelqualitäten (hinsichtlich GVO) statt.
  • In der VLOG-Betriebseinheit eingesetzte potentiell risikobehaftete Futtermittel sind nach VLOG-Standard zertifiziert und deren VLOG-Status von der Herstellung bis zum Endverbraucher nicht unterbrochen.
  • Überbetrieblich genutzte Mahl- und Mischanlagen sind nach VLOG-Standard zertifiziert.

Der neue VLOG-Standard 19.01 wurde Anfang Oktober vom VLOG e.V. veröffentlicht und wird zum 01.01.2019 gültig.

GVO-freie Fütterung gemäß VLOG-Standard – neue Auflagen

Landwirte, die gentechnikfreie Milch oder gentechnikfreies Fleisch im Sinne des VLOG-Standards erzeugen, müssen ab dem 1. August 2018 höhere Auflagen erfüllen. Wie der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) mitteilt, müssen sie für zugekaufte Futtermittel wie Soja, Mais, Raps, bzw. Produkte aus diesen Kulturen die VLOG-Zertifizierung nachweisen. Gewerbliche mobile Mahl- und Mischanlagen müssen ebenfalls eine Zertifizierung vorweisen.

Eine Ausnahme gibt es bei Zukäufen: Nicht verarbeitete Futtermittel, welche direkt vom Erzeuger bezogen werden, benötigen keine VLOG-Zertifizierung.

Liegen die entsprechenden Nachweise bei einem Audit nicht vor, werden Landwirte in die höchste VLOG-Risikoklasse 2 eingestuft. Dies hat zur Folge, dass jährliche Kontrollen erfolgen. Auch Futteranalysen müssen dann einmal pro Jahr vorgelegt werden. In der VLOG-Risikostufe 0 finden Kontrollen und Futteranalysen nur alle drei Jahre statt. Um Kosten und Zeit bei den Audits zu sparen, sollten Landwirte beim Futterhändler nach den VLOG-Zertifizierungen nachfragen - diese sollten dann beim Audit vorliegen.

Rekordumsätze mit „Ohne GenTechnik“-Siegel

Die Lebensmittelhersteller werden 2018 für sieben Milliarden Euro Waren mit "Ohne GenTechnik"-Siegel an den Lebensmittelhandel verkaufen. Gegenüber den Umsätzen in 2017 bedeute das eine Steigerung von 27 Prozent, meldete der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). „Die fulminante Entwicklung des ’Ohne GenTechnik‘-Siegel ist Zeichen des großen Vertrauens der Verbraucher und des Lebensmitteleinzelhandels in das Qualitätssiegel“, kommentierte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting die Zahlen.


In 2017 setzte das verarbeitende Gewerbe mit Lebensmitteln mit „Ohne GenTechnik“-Siegel 5,44 Milliarden Euro um. Dabei spielten Milch und Milchprodukte mit 3,06 Milliarden Euro (56%) die bedeutendste Rolle.

Mit Geflügelfleischprodukten wurden 1,36 Milliarden (25%) und mit Eiern 772 Millionen (14%) erzielt. Die Umsatzangaben beruhen auf Auskünften der Lizenznehmer des „Ohne GenTechnik“-Siegel. Die sieben Milliarden Euro Umsatz für 2018 stellen eine Prognose der Unternehmen dar. Alle Zahlen beziehen sich auf die Umsätze der Hersteller. Die Ausgaben der Endverbraucher für Lebensmittel mit „Ohne Gentechnik“-Siegel dürften etwa 20 Prozent höher sein, schätzt der VLOG. Das wären rund 6,5 Milliarden Euro für 2017 und prognostizierte 8,4 Milliarden Euro für 2018. VLOG-Geschäftsführer Hissting erwartet auch für die nächsten Jahre „wachsenden Zuspruch zum ‘Ohne GenTechnik’-Siegel und weiter deutlich steigende Umsätze.“


Die rechtliche Basis für den Erfolg des Siegels legte das vor zehn Jahren in Kraft getretene EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG). Ein Jahr später ließ die damalige Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, das einheitliche „Ohne GenTechnik“-Siegel, eine grüne Raute mit dem Schriftzug „Ohne Gentechnik“ und einem stilisierten Blatt, entwerfen. 2010 übertrug sie die Verantwortung für die Lizenzierung und Kontrolle des „Ohne GenTechnik“-Siegels exklusiv an den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG).
 

 

 

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG) repräsentiert Lebensmittelhersteller und -händler sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche der Lebensmittelproduktion. Er setzt sich für eine Lebensmittelerzeugung ohne Gentechnik ein und betreibt dabei Verbraucheraufklärung. Er vergibt für entsprechend hergestellte Lebensmittel Lizenzen für das einheitliche Siegel „Ohne GenTechnik“ und für Futtermittel das Siegel „VLOG geprüft“. Über 8.000 Lebensmittel werden mit dem "Ohne GenTechnik"-Siegel beworben. Der Verband vertritt gegenwärtig mehr als 650 Mitglieder und Lizenznehmer die mit Produkten mit „Ohne GenTechnik“-Siegel in 2017 einen Gesamt-Jahresumsatz von 5,4 Mrd. Euro erzielt haben.

 

Tier-Liegeplatz-Verhältnis und Tier-Fressplatz-Verhältnis

Der Verband der Milcherzeuger Bayern e.V. (VMB) teilt folgendes zum Fress-/Liegeplatzverhältnis bzw. zur Belegung in Laufställen mit:

In seiner Eigenschaft als Regionalstelle QM-Milch in Bayern wurde der VMB seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem StMUV über die geltenden Tierschutzanforderungen informiert. Bezüglich des Tier-Liegeplatz-Verhältnisses sind zwar sowohl im Tierschutzgesetz wie auch in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung keine konkreten Anforderungen enthalten.

Jedoch ist im europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen aus dem Jahr 1988 (!) festgelegt, dass bei Laufstallhaltung die Zahl der aufgestallten Tiere die Zahl der verfügbaren Liegeboxen nicht überschreiten darf.

Hier lesen Sie: Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen.

Diese Empfehlung ist dem aktuellen Schreiben zufolge verbindlich und bei behördlichen Entscheidungen zwingend zu beachten. Deswegen ist ein Überbesatz an Tieren, im Verhältnis zu den vorhandenen Liegeplätzen, in der Laufstallhaltung bei Milchviehhaltung nicht zulässig.

Im aktuellen Standard von QM-Milch ist das Kriterium "ausreichend Liegeraum" kein KO-Kriterium. Eine Nichterfüllung ergibt 0 Punkte, eine Überbelegung mit maximal 10 Prozent wird akzeptiert und bringt 1 Punkt, keine Überbelegung 2 Punkte.

Die Behörden tragen diese vom QM-MILCH e.V. für den aktuellen Standard getroffene praktikable Lösung nicht mit. Wie mit dem noch zwei Jahre geltenden Standard verfahren wird, muss in den Gremien von QM-Milch e.V. diskutiert werden. Auf jeden Fall sollte der erneute Hinweis der bayerischen Behörden sensibilisieren.

Angesichts der laufenden Debatten um das Tierwohl haben die Milchviehhalter in dieser Frage leider keine guten Karten, von den Vorgaben deutlich abweichen zu dürfen. Ebenso verhält es sich mit dem Tier-Fressplatz-Verhältnis. Alle Tiere müssen täglich angemessenen Zugang zu geeignetem Futter haben, hier wird in der bereits angesprochenen Vorgabe konkret ein Verhältnis von 1:1 vorgegeben. Ausnahmen werden bei freier Verfügbarkeit von Raufutter (Verhältnis 1,2:1) und beim Einsatz von "Melkrobotern" (Verhältnis maximal 1,5:1) gewährt.

Was passiert jetzt in der praktischen Umsetzung? Der VMB meint, dass eine nochmalige Sensibilisierung für dieses Thema bei unseren Milchvieh haltenden Betrieben auf jeden Fall erfolgen sollte. Denn die Kontrollbehörden haben auf der oben zitierten rechtlichen Grundlage die Möglichkeit, die Anzahl der Tiere an die baulichen Gegebenheiten anzupassen, sprich eine Reduzierung anzuordnen. „Eine Unterstützung von tierschutzgerechten und auch praktikablen Lösungen können unsere Landwirte leider weder von Gesellschaft noch von Verbraucher und auch nicht von Wissenschaftlicher Seite erwarten!“ so der VMB in seiner Meldung (http://www.milcherzeugerverband-bayern.de/tierschutzanforderungen).

Welche konkreten Auswirkungen sind auf die Kontrolltätigkeit in Bayern zu erwarten?

Aktuell ist noch nicht abzusehen, wann und wie der QM-Milch e.V. auf diese neue Lage reagieren wird. Die Auditoren des Milchprüfring Bayern e.V. bzw. der milchZert GmbH werden aber – wie üblich – strikt nach den Vorgaben des Standards vorgehen, das heißt, dass sich aktuell gegenüber der bisherigen Kontrollpraxis keine Änderungen ergeben, solange sich die Vorgaben des Standards nicht ändern.

Nichtsdestotrotz werden die Auditoren angehalten die Thematik anzusprechen und entsprechend der Faktenlage im Sinne der Regionalstelle QM-Milch zu informieren.

31.01.2018 – milchZert GmbH - Milchprüfring Bayern e.V.